Beitragsordnung
Grundbeitrag – monatlich / Aufnahmegebühr einmalig | Euro |
Erwachsene | 14,00 / 20,00 |
Inaktive | 5,00 |
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie gegen Nachweis Schüler, Studierende und Azubis bis zum vollendeten 27. Lebensjahr | 6,50 / 10,00 |
Familien-Vergünstigung für den Grundbeitrag
Ab dem vierten aktiven Vereinsmitglied in der Familie besteht Beitragsfreiheit, wenn dieses oder weitere Familienmitglieder das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben (bzw. das 27. Lebensjahr, sofern es sich nachweislich um Schüler, Studenten oder Azubis handelt.) Aufnahmegebühr und Abteilungsbeiträge sind jedoch zu entrichten.
Abteilungsbeiträge
Die verschiedenen Abteilungsbeiträge finden Sie in der Beitragsordnung (siehe PDF-Dateien), auf den Angebotsseiten der jeweiligen Sportart und in den Abteilungsflyern. Die Beiträge für den SPIELMANNSZUG , den Abteilungen TENNIS und VITAL unterliegen einer besonderen Regelung.
Kursbeiträge
Die zahlreichen verschiedenen Kurse finden Sie auf den jeweiligen Angebotsseiten und unter KURSANGEBOTE.
Beginn und Ende der Beitragspflicht
Bei Anmeldung bis zum 15. des laufenden Monats beginnt die Beitragspflicht rückwirkend zum 1. des Monats, bei Anmeldung nach dem 15. des laufenden Monats beginnt die Mitgliedschaft am 1. des Folgemonats. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Tennisabteilung, für die unabhängig vom Eintrittstermin volle Jahresbeiträge (Grund- und Abteilungsbeitrag) zu entrichten sind.
Grundsätzlich gilt eine Mindestmitgliedschaft von 6 Monaten. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ableben oder Ausschluss. Austritt und Inaktivierung, auch aus einzelnen Abteilungen, sind zum 30.6. oder 31.12. eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich, wenn die Mitgliedschaft mindestens 6 Monate besteht. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen. Bei einem Umzug von mehr als 25 km kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende aufgelöst werden (der Umzug ist nachzuweisen).
Die Mitgliedschaft beinhaltet eine Sportversicherung.
Fälligkeit und Zahlungsweise
Alle Beiträge sind Monatsbeiträge und werden halbjährlich am 15. Januar und 15. Juli im Voraus fällig. Ausnahme: der Abteilungsbeitrag tve-vital wird monatlich eingezogen. Gem. § 4 (1) der Vereinssatzung ist der Erwerb der Mitgliedschaft an das Einverständnis zum Bankeinzugsverfahren gebunden. Auf Antrag kann der Beitrag auch halbjährlich entrichtet werden. Für jede Rücklastschrift werden ein Säumniszuschlag sowie die Stornogebühr der Bank erhoben.